Die Ausdauerpruefung soll den Beweis dafuer liefern, dass der Hund imstande ist, eine koerperliche
Anstrengung bestimmten Grades zu leisten, ohne danach erhebliche Ermuedungserscheinungen zu zeigen.
Bei den Koerperverhaeltnissen des Hundes kann die geforderte Anstrengung nur in Laufleistungen bestehen,
von denen wir wissen, dass sie erhoehte Anforderungen an die inneren Organe besonders das Herz und
die Lungen und ebenso die Bewegungsorgane selbst, stellen, bei denen aber auch andere Eigenschaften,
wie Temperament und Haerte, zur Auswirkung kommen. Die muehelose Bewaeltigung der Leistung muessen
wir als Beweis für die koerperliche Gesundheit und das Vorhandensein der von uns gewuenschten
Eigenschaften ansehen. Beides ist Vorbedingung, um mit dem Hund Sport zu treiben. Das
Mindestzulassungsalter betraegt 14 Monate, das Hoechstzulassungsalter 7 Jahre.
Zuruecklegung einer Streckenlaenge von :
- 5 km kleine Hunde ( bis 35cm ),
- 10 km mittlere Hunde ( bis 50cm )
- 20 km grosse Hunde ( ab 50cm )
in einem Tempo von 10 - 15 km/h fuer die kleinen und mittleren Hunde und 12 -15 km/h für alle groesseren Hunde.
Bei "Bestanden" wird das Kennzeichen "AD" zuerkannt.